Eine Verhaltenstherapie kann als Kurz- oder Langzeittherapie durchgeführt werden, je nachdem wie ausgeprägt die Symptomatik ist und wie viel Zeit man für den Veränderungsprozess veranschlagt. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet maximal 25 Behandlungsstunden, bei einer Langzeittherapie stehen maximal 45 Behandlungsstunden zur Verfügung. Es ist auch möglich, dass ein Therapieziel schon früher erreicht wird, sodass sich die Gesamtlänge der Therapie am Ausmaß der Besserung orientiert.

 

Nach Bedarf kann eine Kurzzeittherapie auch in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. In Sonderfällen kann über die 45 Stunden der Langzeittherapie hinaus eine Verlängerung um weitere 15-30 Stunden auf Antrag stattfinden.

 

Die Sitzungsfrequenz ist an die aktuelle Situation des Patienten angepasst. Dies variiert von wöchentlichen Terminen bis hin zu Intervallen von mehreren Wochen oder Monaten zwischen den Sitzungen. zu  Je nach Therapiephase ist es sinnvoll, die Häufigkeit der Sitzungen individuell abzustimmen.